ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gedike Begrünungen GmbH & Co. KG; nachfolgend Firma Gedike genannt.
- 1 Geltung
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.
Entgegenstehende Abreden sind nur gültig, wenn sie von der Firma Gedike schriftlich bestätigt werden. Geschäfts-
und Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
- 2 Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben worden ist. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Angestellten werden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung verbindlich.
Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugnahme auf Normen sowie Angaben auf Werbemitteln sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind.
Zwischenzeitlich eingetretene technische Änderungen, die der Verbesserung dienen, bleiben vorbehalten.
- 3 Preise
Unsere Angebotspreise verstehen sich in Euro. Sie gelten ab Versand-/Sitz der Firma Gedike ausschließlich
Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die
Preise erlangen erst Verbindlichkeit mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch uns. Mündliche Nebenab-
reden sind ungültig. Sie bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Eine von uns übersandte Auftragsbestätigung ist rechtsgültig, wenn ihr nicht innerhalb von 24 Std. widersprochen wird.
- 4 Lieferung
(1) Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Firma Gedike schriftlich bestätigt werden.
Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist der Liefertermin erneut zu vereinbaren. Bei höherer Gewalt
oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, wie Energie- oder Rohstoffmangel, Streik oder Aussperrung, Verspätung
von Zulieferungen, tritt Lieferverzug nicht ein.
(2) Der Käufer kann nach Ablauf eines Liefertermines Firma Gedike schriftlich auffordern, binnen angemessener
Frist zu liefern. Als angemessen gilt eine Frist von einem Monat. Mit dieser Mahnung kommt Firma Gedike in Verzug.
Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag
zurückzutreten. Von Firma Gedike kann der Käufer Ersatz eines Verzugsschadens nur dann verlangen, wenn
Firma Gedike Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Firma Gedike ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie selbst von ihrem Zulieferanten nicht beliefert wird.
(3) Firma Gedike ist in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt
(4) Firma Gedike bestimmt die Art der Versendung, sofern keine besondere Vereinbarung erfolgt.
- 5 Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von der Firma
Gedike berechnet. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzug fällig. Skontoabzug ist nur bei schriftlicher Vereinbarung gerechtfertigt. Bei Teillieferungen behält sich
Firma Gedike vor, den dem Lieferumfang entsprechenden Teil als Teilrechnung abzurechnen.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist Firma Gedike berechtigt, mindestens die Verzugszinsen in Höhe von 4 % über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so
werden sämtliche Forderungen der Firma Gedike gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei
einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Bestellers.
Die Annahme von Wechseln erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung, Spesen gehen zu Lasten des
Bestellers.
- 6 Eigentumsvorbehalt
Firma Gedike behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises
vor. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Bestellers ist Firma Gedike berechtigt, die sich noch im Besitz des Bestellers befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Besteller gestattet dem zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter der Firma Gedike den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung.
- 7 Gewährleistung
(1)Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der Firma Gedike binnen eines Monats nach Eingang der
Mängelrüge Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) Wenn die Firma Gedike eine ihr gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu
beheben, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.
(3) Hat der Besteller oder ein Dritter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Kaufsache vorgenommen,
erlischt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung.
(4) Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von weitergehenden
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und die etwa Dritten entstehen.
- 8 Nachbesserung
Mängelrügen sind schriftlich zu stellen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.
Firma Gedike wird nach Eingang dieser spezifizierten Mängelrüge dem Besteller unverzüglich eine Bearbeitungs-
Nummer mitteilen.
- 9 Unwirksamkeit einer Klausel
Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksam-
keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame
Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich
ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, 49186 Bad Iburg.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
Bad Iburg, 01.01.2018