ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gedike Begrünungen GmbH & Co. KG
– nachfolgend Firma Gedike genannt. –

§ 1 Geltung

1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Dienstleistungen.

2) Entgegenstehende Abreden sind nur gültig, wenn sie von der Firma Gedike textlich bestätigt werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Angebot

 1) Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine textliche Bindungserklärung abgegeben worden ist. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Angestellten werden erst durch unsere textliche Bestätigung verbindlich. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugnahme auf Normen sowie Angaben auf Werbemitteln sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich und textlich als solche bezeichnet sind. Zwischenzeitlich eingetretene technische Änderungen, die der Verbesserung dienen, bleiben vorbehalten.

§ 3 Preise

1) Unsere Angebotspreise verstehen sich in Euro. Sie gelten ab Lager Gedike Begrünungen 49196 Bad Laer, sofern nicht anders beschrieben ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Preise erlangen erst Verbindlichkeit mit der textlichen Bestätigung des Auftrages durch uns. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Sie bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der textlichen Bestätigung durch uns.

2) Eine von uns übersandte Auftragsbestätigung ist rechtsgültig, wenn ihr nicht bis zum Ablauf des darauffolgenden Tages widersprochen wird.

§ 4 Lieferung

1) Abbildungen sind für die Lieferung nicht verbindlich.
2) Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Firma Gedike textlich bestätigt werden. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist der Liefertermin erneut zu vereinbaren. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, wie zum Beispiel Energie- oder Rohstoffmangel, Streik oder Aussperrung, Verspätung von Zulieferungen oder Krieg tritt Lieferverzug nicht ein.
3) Der Vertragspartner kann nach Ablauf eines Liefertermines Firma Gedike schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Als angemessen gilt eine Frist von einem Monat, es sei denn, der konkrete Umstand erfordert etwas Anderes. Dieser konkrete Umstand ist vom Vertragspartner jedoch sodann unverzüglich an Firma Gedike nachzuweisen. Mit dieser Mahnung kommt Firma Gedike in Verzug. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Vertragspartner berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Von Firma Gedike kann der Vertragspartner Ersatz eines Verzugsschadens nur dann verlangen, wenn Firma Gedike Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4) Firma Gedike ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie selbst von ihrem Zulieferanten nicht beliefert wird.
5) Firma Gedike ist in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt.
6) Firma Gedike bestimmt die Art der Versendung, sofern keine besondere Vereinbarung erfolgt.
7) Pflanzenlieferungen werden nicht ausgeführt, wenn die Außentemperatur am vereinbarten Liefertag + 5° Celsius unterschreitet. Besteht der Käufer gleichwohl auf Lieferung, übernehmen wir für Kälteschäden keine Haftung.

§ 5 Beanstandungen

1) Beanstandungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen von Materialien und Pflanzen stehen, können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von acht Tagen schriftlich nach der Lieferung erhoben werden. Mangelhafte Ware nehmen wir zurück und ersetzen sie durch einwandfreie.
2) Sofern unsererseits keine grobe Fahrlässigkeit oder grob schuldhaftes Verhalten vorliegt, ist eine weitere Haftung sowie die Erhebung von Schadenersatzansprüchen und eine Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

1) Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von der Firma Gedike berechnet. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skontoabzug ist nur bei schriftlicher Vereinbarung gerechtfertigt. Bei Teillieferungen behält sich Firma Gedike vor, den dem Lieferumfang entsprechenden Teil als Teilrechnung abzurechnen.
2) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Firma Gedike berechtigt, einen Verzugsschaden gemäß § 288 BGB geltend zu machen. Dies beinhaltet sodann Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuellen Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern und 9% über dem aktuellen Basiszinssatz sowie eine weitergehende Verzugspauschale von 40 EUR gegenüber einem Unternehmer. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen der Firma Gedike gegenüber dem Vertragspartner sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Vertragspartners.
3) Uns unbekannte Vertragspartner werden nur gegen Vorkasse beliefert.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1) Firma Gedike behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Vertragspartners ist Firma Gedike berechtigt, die sich noch im Besitz des Vertragspartners befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Vertragspartner gestattet dem zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter der Firma Gedike den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung.

§ 8 Gewährleistung

1) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der Firma Gedike binnen eines Monats nach Eingang der schriftlichen Mängelrüge Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2) Wenn die Firma Gedike eine ihr gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, so steht dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht zu.
3) Hat der Vertragspartner oder ein Dritter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Kaufsache vorgenommen, erlischt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung.
4) Weitere Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von weitergehenden Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und die etwa Dritten entstehen.

§ 9 Nachbesserung

 1) Mängelrügen sind schriftlich zu stellen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Firma Gedike wird nach Eingang dieser spezifizierten Mängelrüge dem Vertragspartner unverzüglich eine Bearbeitungsnummer mitteilen, sowie über die weiteren geplanten Schritte textlich informieren.

§ 10 Unwirksamkeit einer Klausel

1) Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich Ergebenden Streitigkeiten ist im Allgemeinen 49186 Bad Iburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

Bad Iburg, 01.01.2024